Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen
Findorffs Erben vom Kolbecksmoor e.V.
Moin zusammen!
Ob als Besucher unserer Hafenanlagen, als Teilnehmer an einer unserer Veranstaltungen oder als Gast an Bord unserer Kähne / Moor-Molly: Nachfolgend findest Du alle Hinweise und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte einhalten – sonst wird das mit uns nix!
Wir sind’s – Findorffs Erben vom Kolbecksmoor!
Wir sind:
- Nutzer des Geländes und der Anlagen vom Torfschiffhafen (Anschrift s.u.)
- Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gelände (Anschrift s.u.)
- Dein Vertragspartner bei Anmeldungen und Buchungen rund um unsere Angebote
Hier sind alle wichtigen Kontaktdaten, die Du brauchst
Das solltest Du wissen, wenn Du zu uns kommst:
- Betreten / Benutzen des Hafengeländes
- Besuch / registrierpflichtige Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen
- Buchung von Kahn- / Moor-Molly-Fahrten
Betreten / Benutzen des Hafengeländes
Findorffs Erben sind Nutznießer des Geländes vom Torfschiffhafen mit der Adresse 27442 Gnarrenburg OT Karlshöfenermoor, An der Kreuzkuhle. Wir pflegen die Anlage und nutzen sie im Sinne unseres Vereinszweckes. Eigentümer und somit verantwortlich für die bauliche Instandhaltung ist die Gemeinde Gnarrenburg!
Wir freuen uns über jeden Besuch – jedoch hat der Hafenbetrieb bei uns Vorrang: Pflegemaßnahmen, Veranstaltungen oder Ein – und Ausstiege bei Kahn-/Moor-Molly-Fahrten dürfen durch Deinen Besuch nicht behindert werden. U.U. können o.g. Umstände dazu führen, dass Du den Bereich kurzfristig nicht betreten kannst – ein Anspruch auf Zugang zum Hafenareal besteht nicht.
Das Betreten/Benutzen des Hafengeländes und seinen Anlagen inkl. der Anleger geschieht auf eigene Gefahr! Vorsorglich möchten wir auf folgende Gefahren hinweisen:
- Überschwemmungsgefahr: Anleger und Teile des Hafengeländes werden immer wieder teilweise überflutet. Abgestellte Gegenstände können beschädigt werden oder ganz im Moor versinken!
- Rutschgefahr: Wir sind im Moor – der Untergrund ist je nach Wetterlage matschig und auch der Anleger kann bei Nässe und Feuchtigkeit rutschig werden. Bitte grundsätzlich Vorsicht beim Betreten!
- Morastiger Untergrund: Je nach Wetterlage ist das Hafengelände nicht befahrbar! Neben Festfahren & Steckenbleiben kann dies sogar zu Schäden an der Anlage führen. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist daher nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
- Kein Räumdienst: In den Wintermonaten wird die Anlage nicht geräumt, so dass witterungsbedingte Rutschgefahr gegeben ist!
Für Schäden, die beim Betreten / Nutzen der Anlage entstehen, übernehmen Findorffs Erben e.V. keine Haftung!
Besuch einer Veranstaltung
Findorffs Erben e.V. führen regelmäßig Veranstaltungen rund um das Hafengelände durch. Die Veranstaltungen sind vielfältig und werden teils in eigener Regie, teils mit weiteren Partnern durchgeführt. Eine detaillierte Beschreibung jeder anstehenden Veranstaltung findest Du stets auf unsere Internetseite.
Für Besucher dieser Veranstaltungen gilt wie oben: Betreten / Benutzen des Hafengeländes
Für Teilnehmer, die sich zu einer Veranstaltung registrieren müssen, steht rechtzeitig vor Termin ein Formular zur Anmeldung zur Verfügung. Hier stehen alle relevanten Informationen drin.
Das Besuchen und die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschehen auf eigene Verantwortung: Jeder Besucher / Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung für sein Handeln, seine Ausrüstung und seine Gesundheit. Ebenso besteht eine Mitwirkungspflicht, zum Gelingen der gemeinsamen Veranstaltung beizutragen. Dazu gehört auch, den Anweisungen unserer Mitglieder Folge zu leisten!
Findorffs Erben e.V. schließen jegliche Haftung für Schäden aus, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass während unserer öffentlichen Veranstaltung auch Fotos gemacht werden, auf denen u.U. teilnehmende Personen zu erkennen sind. Diese Fotos werden von uns oder unseren Partnern im Rahmen unserer Arbeit teilweise veröffentlicht. Mit Deinem Besuch / Deiner Teilnahme erklärst Du Dein Einverständnis zur Veröffentlichung solcher Fotos.
Das Filmen, Fotografieren sowie Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken während der Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.
Buchung von Kahn- / Moor-Molly-Fahrten
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen einem Gast bzw. Gruppenfahrt-Veranstalter (nachfolgend „Auftraggeber“) und Findorffs Erben e.V. als Anbieter von Torfkahn-/Moor-Molly-Fahrten (Kontaktdaten siehe hier) in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung.
Buchungen/Vereinbarungen und daraus resultierende Verträge können ausschließlich in (hoch-)deutscher Sprache abgefasst werden.
bitte etwas Geduld – gesamte Veröffentlichung erfolgt in Kürze…