Allgemeine Hinweise / AGB

Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen
Findorffs Erben vom Kolbecksmoor e.V.

Moin zusammen!
Ob als Besucher unserer Hafenanlagen, als Teilnehmer an einer unserer Veranstaltungen oder als Gast an Bord unserer Kähne / Moor-Molly: Nachfolgend findest Du alle Hinweise und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte einhalten – sonst wird das mit uns nix!

Wir sind’s – Findorffs Erben vom Kolbecksmoor!
Wir sind:

  • Nutzer des Geländes und der Anlagen vom Torfschiffhafen (Anschrift s.u.)
  • Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gelände (Anschrift s.u.)
  • Dein Vertragspartner bei Anmeldungen und Buchungen rund um unsere Angebote

Hier sind alle wichtigen Kontaktdaten, die Du brauchst

Das solltest Du wissen, wenn Du zu uns kommst:

Betreten / Benutzen des Hafengeländes
Findorffs Erben sind Nutznießer des Geländes vom Torfschiffhafen mit der Adresse 27442 Gnarrenburg OT Karlshöfenermoor, An der Kreuzkuhle. Wir pflegen die Anlage und nutzen sie im Sinne unseres Vereinszweckes. Eigentümer und somit verantwortlich für die bauliche Instandhaltung ist die Gemeinde Gnarrenburg!
Wir freuen uns über jeden Besuch – jedoch hat der Hafenbetrieb bei uns Vorrang:  Pflegemaßnahmen, Veranstaltungen oder Ein – und Ausstiege bei Kahn-/Moor-Molly-Fahrten dürfen durch Deinen Besuch nicht behindert werden. U.U. können o.g. Umstände dazu führen, dass Du den Bereich kurzfristig nicht betreten kannst – ein Anspruch auf Zugang zum Hafenareal besteht nicht.

Das Betreten/Benutzen des Hafengeländes und seinen Anlagen inkl. der Anleger geschieht auf eigene Gefahr! Vorsorglich möchten wir auf folgende Gefahren hinweisen:

  • Überschwemmungsgefahr: Anleger und Teile des Hafengeländes werden immer wieder teilweise überflutet. Abgestellte Gegenstände können beschädigt werden oder ganz im Moor versinken!
  • Rutschgefahr: Wir sind im Moor – der Untergrund ist je nach Wetterlage matschig und auch der Anleger kann bei Nässe und Feuchtigkeit rutschig werden. Bitte grundsätzlich Vorsicht beim Betreten!
  • Morastiger Untergrund: Je nach Wetterlage ist das Hafengelände nicht befahrbar! Neben Festfahren & Steckenbleiben kann dies sogar zu Schäden an der Anlage führen. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist daher nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
  • Kein Räumdienst: In den Wintermonaten wird die Anlage nicht geräumt, so dass witterungsbedingte Rutschgefahr gegeben ist!

Für Schäden, die beim Betreten / Nutzen der Anlage entstehen, übernehmen Findorffs Erben e.V. keine Haftung!


Besuch einer Veranstaltung
Findorffs Erben e.V. führen regelmäßig Veranstaltungen rund um das Hafengelände durch. Die Veranstaltungen sind vielfältig und werden teils in eigener Regie, teils mit weiteren Partnern durchgeführt. Eine detaillierte Beschreibung jeder anstehenden Veranstaltung findest Du stets auf unsere Internetseite.

Für Besucher dieser Veranstaltungen gilt wie oben: Betreten / Benutzen des Hafengeländes

Für Teilnehmer, die sich zu einer Veranstaltung registrieren müssen, steht rechtzeitig vor Termin ein Formular zur Anmeldung zur Verfügung. Hier stehen alle relevanten Informationen drin.

Das Besuchen und die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschehen auf eigene Verantwortung: Jeder Besucher / Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung für sein Handeln, seine Ausrüstung und seine Gesundheit. Ebenso besteht eine Mitwirkungspflicht, zum Gelingen der gemeinsamen Veranstaltung beizutragen. Dazu gehört auch, den Anweisungen unserer Mitglieder Folge zu leisten!

Findorffs Erben e.V. schließen jegliche Haftung für Schäden aus, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass während unserer öffentlichen Veranstaltung auch Fotos gemacht werden, auf denen u.U. teilnehmende Personen zu erkennen sind. Diese Fotos werden von uns oder unseren Partnern im Rahmen unserer Arbeit teilweise veröffentlicht. Mit Deinem Besuch / Deiner Teilnahme erklärst Du Dein Einverständnis zur Veröffentlichung solcher Fotos.

Das Filmen, Fotografieren sowie Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken während der Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.


Buchung von Kahn- / Moor-Molly-Fahrten
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen einem Gast bzw. Gruppenfahrt-Veranstalter (nachfolgend „Auftraggeber“) und Findorffs Erben e.V. als Anbieter von Torfkahn-/Moor-Molly-Fahrten (Kontaktdaten siehe hier) in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung.

Buchungen/Vereinbarungen und daraus resultierende Verträge können ausschließlich in (hoch-)deutscher Sprache abgefasst werden.

Buchungsanfrage:

  • Buchungsanfragen können schriftlich, telefonisch oder per Email gerichtet werden an: Findorffs Erben e.V. – Kontakt s. hier
  • Buchungsanfragen sind verbindlich und müssen folgenden Angaben enthalten:
  • Vollständige Kontaktdaten des Buchenden: Vorname, Name, ggf. Firma/Organisation, postalische Anschrift, Telefon (wir bitten um Mobil-Nummern!) und Email-Adresse.
  • Weiterhin Angaben zur Fahrt: Gewünschter Tag, Uhrzeit, Dauer – gewünschtes Programm – Anzahl der Personen
  • Es können maximal 16 Personen auf einem Torfkahn transportiert werden! Bei größeren Gruppen werden entsprechend weitere Kähne für die Veranstaltung eingesetzt. Maximal stehen 5 Torfkähne zur Verfügung.
  • Falls Fahrgäste gesundheitliche Einschränkungen haben, die Einfluss auf die Fahrt haben könnten, ist dies ebenfalls bei der Buchungsanfrage mitzuteilen. Hierzu zählen besonders Mobilitätseinschränkungen und ggf. benötigte Hilfen.

Zustandekommen der Buchung, Widerruf:

  • Nach Zusendung der verbindlichen Buchungsanfrage wird diese i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen per Email beantwortet.
  • Kann die Buchung am gewünschten Tag nicht platziert werden, erfolgt eine Absage, ggf. mit einem alternativen Terminvorschlag von Findorffs Erben e.V. – sofern verfügbar. Dieser Alternativ-Vorschlag ist für 3 Werktage gültig und erlischt danach ohne weitere Benachrichtigung, falls er nicht schriftlich (per Email ist ausreichend) seitens des Auftraggebers angenommen wurde.
  • Wenn die Buchung angenommen wurde, erfolgt eine Benachrichtigung per Email mit der Nennung des Preises, des Treffpunktes und den Zahlungsmodalitäten.
  • Die Buchung kommt Zustande mit der Bezahlung der Vorkasse und Bestätigung des Zahlungseinganges.
  • Mit der Benachrichtigung über die Annahme der Buchung per Email entsteht ein Dienstvertrag und es gelten die AGB von Findorffs Erben e.V. als anerkannt.
  • Widerruf: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da es sich bei den angebotenen Fahrten um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein fester Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Preise, Leistungsumfang und Zahlungen:

  • Der Preis beinhaltet die Kosten für die Transport-Leistungen und das gewünschte Programm. Änderungen können Mehrkosten verursachen und sind im Vorfeld abzustimmen.
  • Sofern ein Preis pro Person vereinbart wird, gilt die Teilnehmerzahl, die bei Buchung angemeldet wurde.
  • Die Mehrwertsteuer kann nicht ausgewiesen werden.
  • Für die Buchung gelten die in der Bestätigung angegebenen Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten. Für unsere Fahrten gilt Vorkasse: Falls nicht anders angegeben, ist bis 10 Werktage vor Antritt der Fahrt das volle Entgelt auf das angegebene Konto von Findorffs Erben e.V. zu entrichten. Falls kein Zahlungseingang erfolgt, erlischt die Buchung ohne weitere Benachrichtigung.

Erfüllungsort:

  • Erfüllungsort ist die in der Buchungsbestätigung beschriebene Leistung unter Nennung der Route/Programm sowie Start- und Zielpunkt.

Stornierung, Umbuchung:

  • Erfolgt eine Stornierung durch den Auftraggeber, werden bis 5 Werktage vor Termin 50% des Fahrpreises an Stornogebühren fällig – der Rest wird erstattet.
  • Ab 5 Werktage vor Fahrtermin wird der volle Preis fällig – ebenso bei Nichterscheinen.
  • Umbuchungen können einmalig ohne Gebühr vorgenommen werden. Für jede weitere Umbuchung wird eine Gebühr von 15 € fällig.

Pünktlichkeit, Wartezeit, Zeitüberschreitung:

  • Die Touren starten pünktlich zur vereinbarten Zeit. Wir bitten, bereits 10-15 Min. vor Fahrtbeginn abreisefertig am Anleger zu sein!
  • Die Wartezeit der Skipper auf gebuchte Gruppenfahrten beträgt 15 Minuten. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Benachrichtigung und somit eine Absprache über weitere Wartezeit oder Programmänderung erfolgen, gilt dies als Nichterscheinen und der volle Fahrpreis wird fällig.
  • Verspätetes Erscheinen kann zu Programmänderungen oder -kürzungen führen – ein Anspruch auf vollständige Erbringung der vereinbarten Leistung besteht in diesem Fall nicht; ebenso wenig auf Minderung des vereinbarten Fahrpreises.
  • Außergewöhnliche Ereignisse wie höhere Gewalt oder technische Gründe (z.B. Wasserstand) können Abweichungen des Starttermins verursachen. Diese stellen keinen Mangel da, sondern dienen der Sicherheit. Schadenersatzansprüche können hierdurch nicht an Findorffs Erben e.V. gestellt werden.
  • Zeitüberschreitung durch Programmänderungen oder Verschulden der Gäste: Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrzeit, die nicht durch höhere Gewalt oder Findorffs Erben e.V. (bzw. ihre Erfüllungsgehilfen) verursacht werden, werden pro angefangene halbe Stunde zusätzlich 50,- € berechnet.

Beförderungsbedingungen:
Die Verhaltensregeln für die Fahrten findest Du auch hier: Bord-Regeln (folgt in Kürze)

  • Die Fahrt startet pünktlich – bitte bereits 10-15 Minuten vorher ABREISEFERTIG am Anleger erscheinen
  • Den Anweisungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten
  • Bitte auf entsprechende Ausrüstung achten: Wetterangepasste Kleidung (der Kahn ist offen / die Moor-Molly nicht beheizt!), Sonnenschutz (bitte an Kopfbedeckung denken!), ggf. Insektenschutz
  • Um den Ein- und Ausstieg zu erleichtern, empfehlen wir festes Schuhwerk
  • Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord bedarf der vorherigen Rücksprache bei Buchung
  • Die Mitnahme von Hunden ist nur nach Absprache erlaubt
  • Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mitmenschen und Natur erhöht das schöne Torfkahn-Erlebnis!

Folgende Punkte können jederzeit zum Ausschluss eines Gastes oder Absage/Abbruch der Fahrt führen:

  • erkennbare gesundheitliche Probleme, die die Teilnahme an der Fahrt gefährden
  • Starke Alkoholisierung oder Drogeneinfluss bereits vor Fahrtantritt
  • Extrem mangelhafte Ausrüstung
  • Übermäßiger Alkohol-/Drogenkonsum während der Fahrt
  • Starke Lärmentwicklung durch Musik, Grölen o.ä.
  • Nichtbefolgen der Anweisungen des Skippers bzw. der Erfüllungsgehilfen
  • Aggressives, respektloses Verhalten sowie Bedrohungen, Diskriminierung oder Gewaltanwendung gegen Fahrgäste oder den Skipper
  • Ebenso jedes weitere Fehlverhalten, was nach Aufforderung der Skipper nicht eingestellt wird und die Sicherheit von Fahrt und/oder Teilnehmern gefährdet

Die Entscheidung über Ausschluss einzelner Gäste oder kompletten Abbruch der Fahrt obliegt ausschließlich dem verantwortlichen Skipper.
Findorffs Erben e.V. sind verpflichtet, für die Sicherheit der Fahrt und der Teilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen zu sorgen. Für Schäden, die durch Fehlverhalten der Gäste entstehen, haften Findorffs Erben e.V. nicht. In solchen Fällen können weder Schadenersatzansprüche gestellt werden, noch kann bereits bezahltes Fahrgeld zurückerstattet werden. Es wird der volle Fahrpreis fällig.

Höhere Gewalt, Unplanbares & Wetter:

  • Bei Eintritt unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (dazu zählen auch Verkehrssituationen, Pannen, Unfälle, behördliche Anordnungen) oder bestimmter Naturereignisse (z.B. Hitze, Sturm, Gewitter o.ä. – Maßgebend für Wettervorhersagen sind die Prognosen und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)) ist schnellstmöglich eine Absprache über Absage, Terminänderung oder Alternativen zu treffen. Alternativen oder Programmänderungen können u.U. Mehrkosten verursachen und sind entsprechend zusätzlich zu vergüten.

Absage von Fahrten:

  • Haben Findorffs Erben e.V. begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Vereins zu gefährden droht, sowie wetterbedingt (s.o.) oder im Falle höherer Gewalt, können sie die Veranstaltung absagen oder abbrechen.
  • Falls eine Fahrt aufgrund o.g. Ereignisse nicht stattfinden kann und ein Ersatztermin sowie Alternativen nicht möglich sind, besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadenersatz oder weitere Haftungsansprüche an Findorffs Erben e.V. Vorab geleistete Zahlungen werden erstattet. Für bereits entstandene Aufwendungen kann seitens Findorffs Erben e.V. eine angemessene Entschädigung berechnet werden.

Abbruch von Fahrten:

  • Falls durch den Eintritt außergewöhnlicher Umstände, höherer Gewalt oder Naturereignisse die Sicherheit der Fahrt und/oder Teilnehmer gefährdet ist oder für eine der Parteien unzumutbar wird, sind Findorffs Erben e.V. berechtigt, die Fahrt abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadenersatz oder Rückerstattung des Fahrpreises für bereits erbrachte Leistung.
  • Wird die Sicherheit der Fahrt durch Fehlverhalten von Teilnehmern gefährdet oder für den Skipper unzumutbar erschwert, sind Findorffs Erben e.V. berechtigt, die Fahrt zu unterbrechen oder ganz abzubrechen. Die Entscheidung über Unterbrechung oder komplettem Abbruch obliegt dem verantwortlichen Skipper.
  • In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadenersatz oder Erstattung bezahlten Fahrgeldes. Es ist der volle Betrag für die Fahrt fällig.

Haftung:

  • Die Teilnahme an den Fahrten erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung für sein Handeln, seine Ausrüstung und seine Gesundheit. Ebenso besteht eine Mitwirkungspflicht, zum Gelingen der gemeinsamen Veranstaltung beizutragen.
  • Eine Haftung kann nur für die Beförderungs-Leistung übernommen werden. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Findorffs Erben e.V.
  • Die Haftung für Minderjährige obliegt den Eltern bzw. dazu bestimmte Aufsichtspersonen über 18 Jahren.
  • Kombinierte Veranstaltungen / Programmpunkte mit Kooperationspartnern: Bei kombinierten Veranstaltungen handelt es sich um ein gemeinschaftliches Angebot von Kooperationspartnern. Vertragspartner eines Programmpunktes ist der jeweils genannte Anbieter für die entsprechende Leistung. Jeder Leistungserbringer haftet eigenverantwortlich ausschließlich für seinen Leistungsanteil – eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.

Für unsere Veranstaltungen und Fahrten besteht eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei der VGH, 30140 Hannover.

Für alle Buchungen / Teilnahme an den Veranstaltungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vereins.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Stand der AGB: 14.03.2026